Ein Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung ist anzufertigen, wenn ein bebautes Grundstück geteilt werden soll. Mithilfe eines Teilungsplanes nach § 17 BauPrüfVO NRW ist eine Teilungsgenehmigung zu beantragen. Es handelt sich hierbei ebenfalls um einen Amtlichen Lageplan.
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