Frühzeitige Beratung hilft Fehler in der Planungsphase und somit unnötige Kosten zu vermeiden. Bedingt durch unsere langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, Sie umfassend in allen Grundstücksfragen von Anfang an zu beraten und hilfreich zur Seite zu stehen. Das Planungs- und Baurecht im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Verbindung mit der Bauordnung (BauO NRW) regelt, was wo und wie gebaut werden darf. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei den hier beispielsweise aufgeführten Fragen und Gegebenheiten:
Desweiteren unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Anträgen und/oder Verhandlungen mit Behörden.