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Frühzeitige Beratung hilft Fehler in der Planungsphase und somit unnötige Kosten zu vermeiden. Bedingt durch unsere langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, Sie umfassend in allen Grundstücksfragen von Anfang an zu beraten und hilfreich zur Seite zu stehen. Das Planungs- und Baurecht im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Verbindung mit der Bauordnung (BauO NRW) regelt, was wo und wie gebaut werden darf. Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei den hier beispielsweise aufgeführten Fragen und Gegebenheiten:

 

  • Liegt für das zu bebauende Grundstück ein Bebauungsplan vor, welcher Festsetzungen trifft über Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen ?
  • Fügt sich die geplante Bebauung bei Nichtvorliegen eines Bebauungsplanes (§34 BauGB) nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung ein ?
  • Sind auf dem Grundstück Baulasten eingetragen und haben diese Auswirkungen auf die geplante Bebauung?
  • In welchem Ausmaß sind Abstandsflächen/Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken einzuhalten und müssen somit in der Planung berücksichtigt werden?

 

Desweiteren unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Anträgen und/oder Verhandlungen mit Behörden.