Bei einer Grundstückteilung wird ein vorhandenes Flurstück in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt.
Die so neu entstehenden Flurstücke können dann veräußert oder unterschiedlichen Belastungen zugeführt werden. Handelt es sich bei dem zu teilenden Grundstück um ein bebautes Grundstück, so bedarf es zur Teilung einer Teilungsgenehmigung nach § 8 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) durch das zuständige Bauordnungsamt.
Hier wird auf Grundlage eines zu erstellenden Lageplanes zum Antrag auf Teilungsgenehmigung (siehe Leistungsbeschreibung Lageplan) die zugehörige Genehmigung unter Berücksichtigung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts erteilt.
Nach Erhalt der Genehmigung wird die Teilungsvermessung in der Örtlichkeit vollzogen und die neuen und alten Grenzpunkte im erforderlichen Umfang abgemarkt.
In einem Grenztermin werden den Eigentümer, Erbbauberechtigten und betroffenen Grenznachbarn vor Ort die Ergebnisse der Grenzherstellung der alten Grenzen sowie die Abmarkung der neuen Grenzpunkte bekannt gegeben und anschließend dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Das Katasteramt erstellt nach Prüfung der eingereichten Vermessungsschriften die sogenannten Veränderungsnachweise (VN) – auch Fortführungsmitteilungen genannt -, in welchen die neuen Flurstücke mit den zugehörigen Flächen nachgewiesen sind. Mit diesem Veränderungsnachweis beantragt der durch Sie zu beauftragende Notar bei Bedarf die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.