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Zur Beantragung einer Baugenehmigung ist in der Regel ein Lageplan zum Bauantrag entsprechend der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW) notwendig und wird von der zuständigen Baubehörde als Bestandteil des Bauantrages gefordert.

Der Lageplan zum Bauantrag entsteht auf der Grundlage der beim Katasteramt archivierten amtlichen Vermessungsunterlagen und eigener örtlicher Aufnahme der Geländesituation des Baugrundstückes sowie der Einarbeitung der planungsrechtlichen und baurechtlichen Festlegungen der Planungs- und Baubehörden.

Es wird zunächst für den Architekten oder Planer ein Vorabzug (Vorplan) zu Planungszwecken erstellt, welcher u.a. den Katasterbestand, das aktuell geltende Planungsrecht, vorhandene Baulasten, Höhen des Geländes und der unmittelbaren Nachbarbebauung sowie die planungsrelevante Topographie (z.B. Bäume, Böschungen, Hydranten etc.) enthält. Aufgrund dieses Vorabzuges erstellt der Architekt die Bauzeichnugen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Vorstellungen sowie der örtlichen und planungsrechtlichen Möglichkeiten. Gerne stehen wir hier mit unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite.
Ist die Planung abgeschlossen, tragen wir das Bauvorhaben mit Berechnung der Abstandsflächen sowie Grund- und Geschossflächenzahlen in den Lageplan ein.
Hiermit kann nun der Bauantrag für Ihr Bauvorhaben gestellt werden.

Durch Beurkundung mit Siegel und Unterschrift des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs wird der Lageplan zum Amtlichen Lageplan. Dieser ist immer dann vonnöten, wenn auf dem Baugrundstück eine Baulast liegt, eine Überbauung vorliegt oder etwa die Grenzverläufe unklar sind.
In der Regel reicht in allen anderen Fällen ein Lageplan entsprechend der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW) aus.