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Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) entspricht weitestgehend der Vorgehensweise bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Im Gegensatz zum Bebauungsplan wird der VEP vom Vorhabenträger in Abstimmung mit der Gemeinde aufgestellt. Der Vorhabenträger verpflichtet sich zudem in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Planung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten. In einem Lageplan wird der Katasterbestand mit den topographischen Gegebenheiten zusammengeführt und durch die Angaben zur Planung (Art und Maß der baulichen Nutzung, die bebaubaren Grundstückflächen, Höhenangaben und Verkehrsflächen etc.) ergänzt. Der VEP kann digital und analog zur Verfügung gestellt werden.