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Amtlicher Lageplan zur Beantragung und zum Eintrag von Baulasten

Lageplan zur Baulasteintragung

Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung

Sind Baulasten auf einem Grundstück einzutragen, so sind Baulastpläne nach § 18 BauPrüfVO NRW anzufertigen. Die beabsichtigten Baulasten (z.B. Wegerechte, Abstandsflächen etc.) werden im Lageplan grün schraffiert und werden zumeist bemaßt.
Die Baulastpläne sind ebenfalls zu beurkunden und haben somit „amtlichen“ Charakter.

Adresse:

Dipl.-Ing. Karsten Dembowski
Am Rheinbrauhaus 10
51143 Köln-Porz

Telefon: 02203 – 95551-0
Telefax: 02203 – 95551-17

info@vermessung-dembowski.de

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