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Lageplan zur Baulasteintragung
Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung

Sind Baulasten auf einem Grundstück einzutragen, so sind Baulastpläne nach § 18 BauPrüfVO NRW anzufertigen. Die beabsichtigten Baulasten (z.B. Wegerechte, Abstandsflächen etc.) werden im Lageplan grün schraffiert und werden zumeist bemaßt.
Die Baulastpläne sind ebenfalls zu beurkunden und haben somit „amtlichen“ Charakter.

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