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Besteht Ihrerseits Unsicherheit über den exakten Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen kann die Amtliche Grenzanzeige und/oder die Grenzvermessung zur Kenntlichmachung derselben Abhilfe schaffen.

Grenzanzeige / Amtliche Grenzanzeige
Bei der einfachen Grenzanzeige werden die vorhandenen Grenzpunkte anhand der Katasterunterlagen überprüft und in die Örtlichkeit übertragen. Die Grenzpunkte werden hierbei mittels Holzpflöcken oder Farbmarkierungen kenntlich gemacht und den Auftraggebern angezeigt. Die Grenzanzeige erhält ihren amtlichen Charakter durch eine mit dem Landessiegel beurkundete Skizze, welche eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenze(n) dokumentiert. Die Nachbarn werden bei dem Verfahren nicht beteiligt und das Ergebnis auch nicht dem Katasteramt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht. Die Grenzanzeige erzielt somit auch keine rechtliche Wirkung gegenüber dritten Personen und kann lediglich der eigenen Sicherheit über den Grenzverlauf dienen.

GA-Skizze
Skizze zur Amtlichen Grenzanzeige

Grenzvermessung
Im Gegensatz zur Grenzanzeige werden bei der Grenzvermessung die relevanten Grenzen in der Örtlichkeit untersucht, mit dem Katasternachweis abgeglichen, eventuell fehlende oder beschädigte Abmarkungen erneuert und den beteiligten Grenznachbarn in einem Grenztermin bekanntgegeben.

GA-Protokoll-B
Niederschrift zum Grenztermin

Das Ergebnis der Grenzvermessung wird dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht und wird so auch gegenüber Dritten rechtsverbindlich.

 

 

 

 

 

GA-FFR
Fortführungsriss zur Dokumentation der Grenzvermessung

Um nachbarrechtlichen Grenzstreitigkeiten vorzubeugen, wird die Grenzvermessung bei unsicherem Grenzverlauf empfohlen.