• Impressum
  • Datenschutz
Vermessungsbüro Dembowski
  • Home
  • Das Büro
  • Leistungen
    • Hoheitliche und Amtliche Tätigkeiten
      • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag
      • Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung
      • Amtlicher Lageplan zur Beantragung und zum Eintrag von Baulasten
      • Grenzanzeige / Amtliche Grenzanzeige und Grenzvermessung
      • Grundstücksteilung
      • Straßenschlussvermessung
      • Gebäudeeinmessung
    • Ingenieurvermessung
      • Grobabsteckung zum Baugrubenaushub
      • Feinabsteckung auf Schnurgerüst
      • Absteckbescheinigung / Sockelabnahme (Amtliche Bescheinigung zur Rohbauabnahme)
      • First- und Traufhöhenbestimmung
      • Flächenermittlung, Wohn-, Gewerbe- und Mietflächenberechnung
      • Fassadenaufmaß
      • Bauwerksüberwachung
      • Industrievermessung
      • Leitungskataster
    • Bescheinigungen
      • nach §75 (6) BauO NRW
      • nach §81 (2) BauO NRW
      • Grenzbescheinigung
    • Beratung
      • Planungsrechtliche und Baurechtliche Beratung
    • Planung
      • Bestandsaufnahme
      • Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
    • Gutachten und Beweissicherung
      • Gerichtliche und Private Gutachten, Beweissicherung
  • Referenzen
  • Kontakt

Bauwerksüberwachung

Bei der Überwachungsmessung oder auch Deformationsmessung werden Bauwerke über einen längeren Zeitraum zumeist periodisch vermessen und die Veränderungen gegenüber einer Anfangs- oder Nullmessung dokumentiert.

IMG_0428

Dieses Vorgehen ist immer dann notwendig, wenn während oder nach Beendigung der Bauphase zu erwarten ist, das ein Bauwerk durch äußere oder auch innere Einflüsse Veränderungen erfährt. Diese Verformungen, Verschiebungen oder Setzungen können so aufgedeckt, analysiert und diesen gegebenenfalls entgegengewirkt werden.

Adresse:

Dipl.-Ing. Karsten Dembowski
Am Rheinbrauhaus 10
51143 Köln-Porz

Telefon: 02203 – 95551-0
Telefax: 02203 – 95551-17

info@vermessung-dembowski.de

Stichwortsuche:

back up
© Copyright 2022 Vermessungsbüro Dembowski