Die Bestimmung der First- und Traufhöhen erfolgt zumeist im Zusammenhang mit der Erstellung eines Lageplan zum Bauantrag. Die Höhen werden zum einen benötigt zur Bestimmung und Berechnung der Abstandsflächen und zum anderen -falls kein Bebauungsplan vorliegt- zur Bestimmung der Gebäudehöhen, da sich die Planung an der Eigenart (Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen) der näheren Umgebung zu orientieren hat (Einfügungsnachweis nach §34 Baugesetzbuch). Die First- und Traufhöhen werden entweder bei geringeren Höhen direkt mit einer ausziehbaren Messlatte (bis 8 m) oder indirekt über Winkel- und Streckenmessung bestimmt und in den anzufertigenden Lageplan oder in die Flurkarte eingetragen.