Nach erfolgtem Baugrubenaushub wird das geplante Gebäude gemäß der Baugenehmigung „feinabgesteckt“.Die Gebäudeaußenkanten werden auf Schnurgerüste übertragen und mit Nägeln kenntlich gemacht.
Zwischen den Nägeln gespannte Schnüre zeigen die Gebäudeaußenseiten an. Auf Wunsch können statt der Gebäudeaußenkanten auch die maßgebenden Achsen des Gebäudes auf die Schnurgerüste übertragen werden (zumeist bei größeren Bauvorhaben).
Desweiteren wird ein Höhenbezugspunkt angegeben. Wie bei der Grobabsteckung erhält der Bauherr bzw. die Baufirma ein Absteckprotokoll zur Dokumentation und Kontrolle.