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nach §75 (6) BauO NRW

„Vor Baubeginn muss die Grundrissfläche und die Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage abgesteckt sein. Baugenehmigungen und Bauvorlagen müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.“

Die sogenannte Absteckbescheinigung wird nach erfolgter Feinabsteckung inkl. einer Höhenangabe vom ÖbVI zur Vorlage bei den Baubehörden ausgestellt.

Bescheinigung-2

Absteckbescheinigung

Adresse:

Dipl.-Ing. Karsten Dembowski
Am Rheinbrauhaus 10
51143 Köln-Porz

Telefon: 02203 – 95551-0
Telefax: 02203 – 95551-17

info@vermessung-dembowski.de

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